Eine Straftat liegt vor, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:
- Die Tat muss im Strafgesetzbuch oder einem anderen Gesetz als verbotene Tat beschrieben und mit einer Strafe bedroht sein.
- Der Täter muss rechtswidrig gehandelt haben, also ohne Rechtfertigungsgründe (z.B. Notwehr bei einer Tötung).
- Der Täter muss schuldhaft, also bei vollem Bewusstsein, gehandelt haben.
Eine Straftat kann man auch durch Unterlassen einer gebotenen Handlung begehen (z.B. Unterlassene Hilfeleistung §323 c StGB).
Die Straftaten werden nach der Schwere der für sie angedrohten Strafen eingeteilt in Verbrechen (Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr) und Vergehen (§12 StGB).